Die KfW-Förderung für Immobilienbesitzer ist vielfältig und lukrativ. Dies zeigt der folgende Überblick über die KfW-Programme.
bietet vielfältige Fördermöglichkeiten für Ob nun der eigene Geldbeutel durch Kosteneinsparungen oder der Klimaschutz: Es gibt sehr viele Argumente, beim Eigenheim auch auf das energetische Profil zu achten. Da der Gesetzgeber zudem die Energiewende im Gebäudebereich in den nächsten Jahren deutlich vorantreiben möchte, werden entsprechende energetische Maßnahmen auch noch staatlich gefördert. Doch welche Förderprogramme stellt die KfW in diesem Zusammenhang zur Verfügung und welches lohnt sich wann?
Hausbau oder Hauskauf: Die Förderungen sind weit gefächert
Wer sich dafür interessiert, ein Eigenheim zu bauen oder zu erwerben, kann bei der KfW attraktive Förderungen beantragen. Welches Förderprogramm dabei infrage kommt, hängt immer vom konkreten Vorhaben ab:
KfW-Wohneigentumsprogramm
Mit dem KfW-Programm Nr. 124 stellt die KfW eine allgemeine Förderung zur Verfügung, die für den Kauf oder Bau eines Hauses in Anspruch genommen werden kann. Hierbei geht um einen vergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro, der zudem eine tilgungsfreie Anlaufzeit zwischen 1 und 3 Jahren mit sich bringt. Das Förderprogramm lässt sich als Basis betrachten und kann bequem mit anderen KfW-Förderungen kombiniert werden.
Energieeffizient Bauen
Das KfW-Programm 153 ist immer dann besonders interessant, wenn eine neue Immobilie als KfW-Effizienzhaus gebaut werden soll oder es sich um den Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses handelt. Die Vergünstigung besteht hierbei vor allem in einem zinsvergünstigten Darlehen von bis zu 120.000 Euro pro Wohnung. Darüber hinaus erhalten die künftigen Eigentümer auch noch einen attraktiven Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro, wenn der Energiestandard „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ erreicht wird.
- Alexander, Krüger (Autor)
- Siepe, Werner (Autor)
Achtung: Das Förderprogramm ist nur für Wohngebäude geeignet. Ferienhäuser oder -wohnungen können auf diesem Weg leider nicht gefördert werden. Auch Umschuldungen bestehender Kredite und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind nicht durch das Förderprogramm abgedeckt.
Baukindergeld
Das Baukindergeld ist eine nachträgliche Förderung für Familien, die innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug in eine neue Immobilie beantragt werden muss. Die Förderung beläuft sich auf 12.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren (1.200 Euro pro Kind). Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen:
- Kinder müssen zum Antragszeitpunkt im haus wohnen und unter 18 Jahre alt sein
- Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind)
- Es handelt sich um ein Eigenheim in Deutschland und es wird vom Antragsteller bewohnt
Sanierung und Modernisierung der eigenen vier Wände
Wer bereits Eigentümer einer Immobilie ist und diese durch Sanierungen oder Modernisierungen verbessern möchte, kann je nach Zweck der Sanierung ebenfalls attraktive KfW-Förderungen erhalten:
Energieeffizient Sanieren
Die KfW-Programme Nr. 151 und 152 sind vor allem für Eigenheimbesitzer geeignet, die eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände anstreben. Dabei teilen sich die Förderprogramme folgendermaßen auf:
- Einzelmaßnehmen zur energetischen Sanierung à KfW-Programm Nr. 152
- Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards à KfW-Programm Nr. 151
Programm Nr. 151
Für energetische Sanierungen, die zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard führen, erhalten Interessenten vergünstigte Förderkredite von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zinsen liegen dabei unter dem Marktdurchschnitt und sorgen für entsprechende Einsparungen. Wahrhaft lohnend wird das Ganze allerdings durch die Tilgungszuschüsse, die je nach erreichtem Energiestandard winken:
Energiehausstandard | Tilgungszuschuss |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40% des Kreditbetrags (maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35% des Kreditbetrags (maximal 42.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30% des Kreditbetrags (maximal 36.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5% des Kreditbetrags (maximal 33.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25% des Kreditbetrags (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25% des Kreditbetrags (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit) |
Tabelle 1: Tilgungszuschüsse im Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 151), Quelle: KfW
Auf diesem Weg lassen sich bei den aktuellen Zinssätzen sogar Negativzinsen erreichen. Das bedeutet: Ein Eigenheimbesitzer, der einen Förderkredit für die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in Anspruch nimmt, zahlt am Ende weniger Geld zurück als er ursprünglich bekommen hat.
Auch hier gilt, dass die Förderung nicht für Ferienhäuser oder Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen gilt. Wer jedoch eine Immobilie kauft, die gerade frisch energetisch saniert wurde, kann die Förderung für die Sanierungskosten ebenfalls in Anspruch nehmen.
Programm Nr. 152
In dieser Variante geht es um die Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen. Diese verbessern am Ende zwar den Energieverbrauch, führen aber nicht zu einem KfW-Effizienzhaus. Die Förderung ist hier auf Kreditsummen bis zu 50.000 Euro begrenzt und auch der Tilgungszuschuss fällt mit maximal 10.000 Euro (20% der Maximalsumme) eher gering aus.
Beide Programmteile lassen sich alternativ auch als Zuschussförderung (Nr. 430) in Anspruch nehmen. Die Investitionszuschüsse entsprechen dabei den Tilgungszuschüssen – lediglich die Kreditvergabe entfällt.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit
Das KfW-Programm Nr. 167 bietet Hauseigentümern die Möglichkeit, eine Förderung für die Umstellung der eigenen Heizung auf erneuerbare Energien zu erhalten. Diese besteht aus einem zinsvergünstigten Darlehen von bis zu 50.000 Euro und lässt sich hervorragend mit den Zuschüssen aus dem BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ kombinieren. Hierbei sollten Antragsteller jedoch beachten, dass die Summe aus dem Zuschuss des BAFAs und dem KfW-Kredit die Summe der förderfähigen Kosten (50.000 Euro) nicht übersteigen darf.
Altersgerecht umbauen
Das KfW-Programm Nr. 159 stellt eine Ausnahme dar, weil es hierbei nicht um energetische Zwecke geht. Wer seine eigenen vier Wände jedoch barrierefrei gestalten möchte oder den Einbruchschutz verbessern will, findet hier attraktive Fördermöglichkeiten. So werden Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben – und das unabhängig vom Alter der Antragsteller.
- Gottfried Haefele (Autor)
- Hopfensperger, Georg (Autor)
Die Förderung gilt nicht für Ferienhäuser, Boardinghäuser, Beherbergungsbetriebe, gewerbliche genutzt Gebäude, Pflege- und Altenwohnheime sowie für Umschuldungen und Nachfinanzierungen.
Das Förderprogramm steht zudem auch als Zuschussvariante zur Verfügung (Nr. 455-B und Nr.455-E), wobei dort die Barrierefreiheit und der Einbruchschutz jeweils als eigenes Programm betrachtet werden.
Umfangreiche KfW-Inlandsförderungen im Immobilienbereich für Privatpersonen
Unter dem Strich lässt sich festhalten, dass die KfW-Förderungen im Immobilienbereich für Privatpersonen sehr üppig ausfallen. Gerade bei energetischen Sanierungen können Eigenheimbesitzer so eine Menge Geld sparen. Durch die attraktiven Tilgungszuschüsse sind nämlich negative Zinsen möglich, so dass der Geldbeutel zusätzlich entlastet wird. Wer genug Eigenkapital für Sanierungsmaßnahmen mitbringt, kann zudem viele Förderprogramme auch als reine Zuschussförderungen beantragen und so die Kosten ebenfalls erheblich senken. Die Förderungen erfreuen sich genau deshalb auch wachsender Beliebtheit und sorgen nicht umsonst dafür, dass ein Großteil des KfW-Fördervolumens in die Inlandsförderung fließt.