Montag 5. Februar 2024
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Die KfW-Beraterbörse war lange Zeit eine echte Institution bei der Beratungsförderung für junge und mittelständische Unternehmen. Wer in der Gründungsphase die richtigen Weichen stellen wollte, hat hier passende Berater gefunden und zudem auch attraktive Förderungen erhalten. Zudem gab es auch Beratungsförderungen für Bestandsunternehmen und solche Firmen, die sich in einer Problemsituation befanden. Nachdem die Bundesregierung die Beratungsförderung bereits im Jahr 2016 umgestaltet hatte, wurde nun auch die KfW-Beraterbörse zum 31.12.2019 eingestellt. Unabhängig davon ist die KfW eine feste Bank, sobald es um die Wohnbauförderung geht, berichtet etwa das Immobilienportal Wohnen und Bauen. Doch welche Vorteile bot die Institution und wo lassen sich die erforderlichen Informationen sowie eine Beratungsförderung jetzt erhalten?

Die KfW-Beraterbörse wurde eingestellt

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die KfW-Beraterbörse zum 31.12.2019 eingestellt. Als Gründe führt die KfW an:

  • Bereits im Jahr 2016 wurde die Zuschussvergabe für die Beratungsförderung komplett neu geregelt
  • Die Förderung im Bereich der Unternehmensberatung lief von 2016 an größtenteils über das BAFA
  • Die Informationsquellen rund um passende Unternehmensberater sind heute online relativ einfach zu finden
  • Mit der Gründerplattform und dem Existenzgründungsportal existieren bereits gute Informationsangebote

Somit ist die KfW-Beraterbörse also Geschichte. Trotzdem soll hier aufgezeigt werden, was diese Institution ausgemacht hat und wie Unternehmen heute passende Förderungen für eine Unternehmensberatung finden können.

Welche Aufgaben hatte die KfW-Beraterbörse?

Die Aufgaben der KfW-Beraterbörse waren recht vielfältig angelegt. Dabei ging es vor allem um folgende Aspekte:

  1. Zuschussförderung für Unternehmensberatung

Mit dem ehemaligen „KfW Gründercoaching“ und der KfW Unternehmenssicherungsberatung sowie dem „Runden Tisch“ und der „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ bot die KfW gleich vier Förderprogramme, die einen attraktiven Zuschuss zu den Beratungskosten für eine externe Unternehmensberatung zur Verfügung stellten. Zusätzlich spielte auch der Bereich der Energieberatung für den Mittelstand eine wichtige Rolle. Mittlerweile wurden diese Förderkompetenzen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übergeben.

  • Datenbank über förderfähige Berater

Zusätzlich stellte die KfW Beraterbörse eine Datenbank zur Verfügung, in der jeder passende Unternehmensberater in seiner Region finden konnte. Diese Berater erfüllten die Bedingungen, damit potenzielle Kunden durch die KfW-Programme und später die BAFA-Förderung einen Großteil der Beratungskosten als Zuschuss zurückerstattet bekommen konnten. 

  • Grundsätzliche Informationen rund um Beratung und ihre Förderung

Darüber hinaus hielt die KfW-Beraterbörse aktuelle und zuverlässige Informationen rund um die Unternehmensberatung bereit. So konnten Unternehmer in verschiedenen Situationen bereits erste Hinweise bekommen, wie sich gute Berater erkennen lassen und welche Vorteile eine solche Unternehmensberatung mit sich bringt.

Welche Vorteile brachte die KfW-Beraterbörse mit sich?

Die KfW-Beraterbörse hat gerade für Unternehmensgründer und Firmen in der Krise einen enormen Wert zur Verfügung gestellt. Die folgenden Vorteile stechen dabei besonders hervor:

  1. Schnell und unkompliziert professionelle Unternehmensberater finden

Der wichtigste Punkt bestand darin, dass die Unternehmen hier schnell einen passenden Berater in Ihrer Umgebung finden konnten. Die in der Börse befindlichen Berater mussten zudem bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:

  • Hauptberufliche Unternehmensberater
  • Zuverlässigkeit (Termintreue, Erreichbarkeit)
  • Fachliche Eignung (mindestens 3 Jahre als betriebswirtschaftlicher Berater von KMU)
  • Zwei Referenzen über abgeschlossene, entgeltliche Beratungen (über das Bewertungssystem der KfW-Beraterbörse bewertet und nicht älter als 12 Monate)

Durch diese Kriterien konnte die Beraterbörse sicherstellen, dass nur wirklich geeignete Unternehmensberater den Weg zu Unternehmen mit entsprechendem Bedarf fanden. Zusätzlich konnten die Unternehmen darauf vertrauen, dass sie eine Förderung für die Inanspruchnahme entsprechender Dienstleistungen bekamen.

  • Ein erster Eindruck über die Möglichkeiten der Unternehmensberatung

Da nicht jeder wirklich an die Erfolge von Unternehmensberatung glaubt, ist es sinnvoll, dass hin und wieder erst einmal der Sinn und Zweck genau verständlich gemacht wird. Auch hier hat die KfW-Beraterbörse Abhilfe geschaffen und die verschiedenen Bereiche der Unternehmensberatung aufgezeigt. Heute lassen sich gerade für junge Unternehmen und Existenzgründer entsprechende Informationen auf der Gründerplattform und dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden.  

  • Hinweise auf kostenfreie Beratungsangebote

Zu guter Letzt erhielten Unternehmen bei der KFW-Beraterbörse auch noch Hinweise auf kostenfreie Beratungsangebote, die nach wie vor angeboten werden:

  • Existenzgründungsberatung der Industrie- und Handelskammern
  • Beratung der Handwerkskammern
  • Beratung des Instituts für Freie Berufe
  • Gründungsinitiativen der einzelnen Bundesländer

Somit bleibt festzuhalten, dass das Angebot der KfW-Beraterbörse über einen langen Zeitraum hinweg einen enormen Mehrwert geschaffen hat. Durch die Umstellung der Förderung existieren nun andere wichtige Quellen und die Förderung erfolgt nun ebenfalls von anderer Stelle aus.

Wo erhalten Unternehmen heute eine Beratungsförderung?

Glücklicherweise wurde die Förderung der Unternehmensberatung nicht eingestellt. Die Kompetenz liegt seit dem Jahr 2016 lediglich beim BAFA. Doch wie ist das Förderprogramm genau aufgebaut? Wer erhält eine Beratungsförderung und was ist dabei zu beachten?

Was wird durch das BAFA gefördert?

Die Beratungsförderung durch das BAFA setzt heute auf zwei große Säulen:

  1. Allgemeine Beratungen

Hierbei geht es normalerweise um eine Full-Service-Beratung in allen finanziellen, wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Allgemeine Unternehmensberatungen sind der Standardfall und helfen dabei, die Ertrags- und Liquiditätslage des betreffenden Unternehmens langfristig zu verbessern sowie zu sichern.

  • Spezielle Beratungen

Spezielle Beratungen können zusätzlich zu einer allgemeinen Beratung beantragt werden. Hierbei geht es meistens darum, wenn durch die Beratung strukturelle Ungleichheiten ausgeglichen werden sollen. Das BAFA nennt folgende Schwerpunkte als Möglichkeiten:

  • Unternehmen, die von Frauen geführt werden
  • Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden
  • Unternehmen, die von Personen mit anerkannter Behinderung geführt werden
  • Unternehmen, die Migrantinnen und Migranten besser in den Betrieb integrieren möchten
  • Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung
  • Fachkräftegewinnung- und Sicherung
  • Gleichstellung
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Altersgerechte Gestaltung der Arbeit
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz
  • Unternehmenssicherungsberatung (nur für Unternehmen in Schwierigkeiten)

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten können auch spezielle Beratungen über den gesamten Förderzeitraum erhalten und die Förderung kassieren. Bestandsunternehmen dürfen pro Förderschwerpunkt hingegen nur 5 Tage als Förderungsbemessung geltend machen.  

Jedes Unternehmen kann bis zur Ausschöpfung der maximal möglichen Beratungskosten mehrere Förderungen in Anspruch nehmen. Förderfähig sind dabei allerdings nur Einzelberatungen. Für Seminare und Workshops erhalten Unternehmen demnach keine Beratungsförderung, berichtet das Internetportal https://wohnen-xxl.net/.

Welche Leistungen werden nicht gefördert?

Das BAFA-Förderprogramm schießt einige Beratungsleistungen grundsätzlich von der Förderung aus.

Dazu gehören:

  • Beratungen, die bereits andere öffentliche Zuschüsse (z.B. ESF oder Strukturfonds) gefördert werden
  • Vermittlungen von Produkten und Dienstleistungen, die von der Beratungsperson selbst vertrieben werden
  • Gutachterliche Tätigkeiten
  • Verkauf und Vertrieb sämtlicher Güter und Dienstleistungen (auch IGeL) sowie Marketing für Ärztinnen oder Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  • Ethisch-moralisch nicht vertretbare Inhalte

Wer kann eine Beratungsförderung beim BAFA einreichen?

Grundsätzlich steht die Beratungsförderung zunächst allen Unternehmen zur Verfügung, die ihren Sitz in Deutschland haben und für die EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen gilt.

Zusätzlich werden die Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Angebote in 3 verschiedene Gruppen eingeteilt:

  1. Jungunternehmen

Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die gerade erst gegründet wurden und maximal seit 2 Jahren am Markt agieren. Als Gründungsdatum wird der Tag der Gewerbeanmeldung (Gewerbebetriebe) oder der Tag der Anmeldung beim Finanzamt (Freiberufler) herangezogen.

  • Bestandsunternehmen

Alle kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die länger als 2 Jahre am Markt sind.

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Hierbei handelt es sich um alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Zusätzlich müssen diese Unternehmen die Voraussetzungen im Sinne von Nr. 20 a oder b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) erfüllen.

Dazu gehören:

  • Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist durch Verluste verlorengegangen (nur bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung – Kapitalgesellschaften)
  • Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist durch Verluste verlorengegangen (nur bei Gesellschaften mit mindestens einer vollhaftenden Person)

Diese Unterteilung dient auch einer Unterteilung der Förderleistungen. Während junge Unternehmen und solche in Schwierigkeiten einzelne Spezialberatungen zeitlich über den gesamten Zeitraum hinweg in Anspruch nehmen können, ist die Förderung bei Bestandsunternehmen auf jeweils 5 Tage pro Spezialgebiet begrenzt. Darüber hinaus existieren auch Unterschiede bei der Höhe der jeweiligen Förderung.

Wie hoch fällt die Beratungsförderung durch das BAFA aus?

Das BAFA-Programm zur Beratungsförderung ersetzte alle bislang bekannten Förderprogramme wie die „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, das „Gründercoaching Deutschland“, die „Turn-Around-Beratung“ und den „Runden Tisch“. Durch diese Bündelung haben Unternehmen heute die Möglichkeit, Förderzuschüsse aus einer Hand zu erhalten und müssen sich nicht so lange mit störender Bürokratie aufhalten.

Förderhöhe hängt nicht mehr vom Zweck der Beratung ab

Die Höhe der Beratungsförderung hängt überraschenderweise nicht davon ab, welche Art von Beratung gewünscht wird. Vielmehr entscheidet die Art des Unternehmens und die Region, in der die entsprechende Firma ihren Sitz hat. Einen genaueren Blick auf die Förderhöhe zeigen die folgenden Tabellen:

  1. Förderung für junge Unternehmen

Junge Unternehmen werden im BAFA-Programm zur Beratungsförderung besonders hervorgehoben. Dies zeigt sich auch der höheren Bemessungsgrundlage:

RegionBemessungsgrundlage (Förderfähige Kosten)FördersatzMaximaler Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)4.000 Euro80%3.200 Euro
Region Lüneburg4.000 Euro60%2.400 Euro
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) plus Berlin und Region Leipzig4.000 Euro50%2.000 Euro

Tabelle 1: Beratungsförderung für junge Unternehmen, Quelle: BAFA

  1. Förderung für Bestandsunternehmen

Bestandsunternehmen erhalten eine geringere Förderung, die wiederum vor allem von der jeweiligen Region abhängt:

RegionBemessungsgrundlage (Förderfähige Kosten)FördersatzMaximaler Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)3.000 Euro80%2.400 Euro
Region Lüneburg3.000 Euro60%1.800 Euro
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) plus Berlin und Region Leipzig3.000 Euro50%1.500 Euro

Tabelle 2: Beratungsförderung für Bestandsunternehmen, Quelle: BAFA

  1. Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmen in Schwierigkeiten sind im Normalfall besonders beratungsbedürftig. Diesem Umstand trägt das BAFA Rechnung, indem es höhere Förderbeträge gewährt als für Bestandsunternehmen:

RegionBemessungsgrundlage (Förderfähige Kosten)FördersatzMaximaler Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)3.000 Euro90%2.700 Euro
Region Lüneburg3.000 Euro90%2.700 Euro
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) plus Berlin und Region Leipzig3.000 Euro90%2.700 Euro

Tabelle 3: Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten, Quelle: BAFA

Die Höhe der Beratungsförderung bietet Unternehmen also die Möglichkeit, tatsächlich eine Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen, ohne die eigene Finanzlage damit zu stark zu beanspruchen. Gerade der hohe Fördersatz von 90% der Beratungskosten bei den Unternehmen in Schwierigkeiten zeigt hier sehr gute Ansätze.

Was ist in Bezug auf die Beratungsförderung noch zu beachten?

Wer sich für eine Beratungsförderung interessiert, sollte zusätzlich noch auf einige Regelungen achten. Diese beziehen sich in vielen Fällen auf Formalitäten, können bei Nichtbeachtung jedoch dazu führen, dass am Ende keine Förderung gewährt wird.

  1. Vor dem Antrag ein kostenfreies Informationsgespräch führen

Das BAFA erklärt zur Antragstellung, dass junge Unternehmen und auch Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem Förderantrag ein kostenfreies Informationsgespräch führen müssen. In diesem Gespräch sollen die Voraussetzungen für eine Förderung genau erklärt werden. Als Ansprechpartner gelten alle Regionalpartner der jeweiligen Leitstelle auf einer Liste, die das BAFA bereitstellt. Für Bestandskunden ist dieses Gespräch keine zwingende Bedingung.

  1. Frist einhalten

Zwischen dem oben genannten Informationsgespräch und der Antragstellung für die Beratungsförderung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.

  1. Alle wichtigen Nachweise einreichen

Die zuständige Leitstelle benötigt spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens folgende Nachweisunterlagen:

  • Vom Antragsteller ausgefülltes und unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • EU-KMU Erklärung
  • Bestätigungsschreiben über Informationsgespräch (gilt nicht für Bestandsunternehmen)
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Unternehmensberaters
  • Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung des Beraterhonorars

  1. Zugelassenen Unternehmensberater auswählen

Darüber hinaus stellt auch die Wahl eines zugelassenen Beraters eine wichtige Bedingung für den Erhalt der Förderung dar. Die Kriterien entsprechen im Großen und Ganzen immer noch denen der KfW Beraterbörse:

  • Umsatz muss mindestens zu 50% aus Beratertätigkeit erwirtschaftet werden
  • Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems)

Werden diese Aspekte beachtet und darüber alle Voraussetzungen erfüllt, dürfte einer Beratungsförderung nichts im Wege stehen.

Die KfW-Beraterbörse hinterlässt eine Lücke

Abschließend lässt sich festhalten, dass die KfW-Beraterbörse durchaus eine Lücke bei Interessenten hinterlässt. Gerade die große Datenbank mit den vielen Beratern und darüber hinaus die zahlreichen Informationen stellten eine große Hilfe dar. Trotzdem ist es auch heute möglich, sich über Unternehmensberatung adäquat zu informieren. Wer zudem eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen möchte, findet beim BAFA heute ein sehr umfassendes Förderprogramm. Dieses vereint alle alten Förderprogramme und lässt sich sowohl für Allgemeine als auch für Spezialberatungen nutzen. Gerade junge Unternehmen und Firmen in Schwierigkeiten können auf diesem Weg zahlreiche Vorteile durch eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen und somit die eigene Geschäftslage zum Erfolg führen.